Externer Brandschutzbeauftragter

Viele Unternehmen sind gemäß §43 der Arbeitsstättenverordnung (AstV) dazu verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu stellen. 

Der Brandschutzbeauftragte ist für die Erstellung & Umsetzung der Brandschutzordnung und des Alarmplans sowie die Einhaltung des Brandschutzkonzepts im Unternehmen zuständig und führt in weiterer Folge auch die Brandschutzeigenkontrollen durch. Zudem obliegt es dem Brandschutzbeauftragten Brandschutzunterweisungen für Betriebsangehörige zu geben. 

 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie umfassend in allen Bereichen zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Pflichten und sorgen damit für mehr Sicherheit und zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und Mängeln als ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.