Externer Abfallbeauftragter

Nach § 11 des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) ist jeder Betrieb mit mehr als 100 Arbeitnehmer*innen verpflichtet, einen*eine fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n zu bestellen. Diese*r hat Informations- und Beratungspflichten hinsichtlich aller im Betrieb anfallenden abfallwirtschaftlichen Fragen. 

 

Als externe Abfallbeauftragte unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Überwachung und Verwaltung ihrer Abfallprozesse, kümmern und um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Optimierung von Abfallmanagementsystemen.

 

Wir führen Maßnahmen zur Optimierung der Abfallsammlung und -vermeidung durch, wodurch Entsorgungskosten eingespart werden können. Dabei werden keine personellen Ressourcen in Ihrem Unternehmen belastet und es fallen keine Kosten für die Schulung eigener Mitarbeiter*innen an.