Abfallwirtschaftskonzept

Laut §10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist für BetreiberInnen von Anlagen ab 20 Arbeitnehmer*innen ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen.

 

Wir bieten Ihnen

  • Besuche der Betriebsstätte(n) des Auftraggebers und Aufnahme der erforderlichen Daten
  • Analyse und Dokumentation
  • Konzepterstellung und Übermittlung an den Auftraggeber