Externe Sicherheitsfachkraft
Arbeitnehmerschutz und Arbeitssicherheit sind für Betriebe jeglicher Art und in jeder Branche von enormer Bedeutung und unterliegen zahlreichen Vorschriften. Geschäftsführer, Arbeitgeber und Vorgesetzte tragen die Verantwortung, durch entsprechende Maßnahmen volle Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Eine konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern kann auch die Produktivität und die Motivation in Ihrem Betrieb erheblich steigern.
Wir unterstützen Sie gemäß §77 ASchG, den aktuellen Ist-Stand Ihres Betriebes in allen Belangen der Arbeitssicherheit nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme und einer Begehung durch die Sicherheitsfachkraft zu ermitteln und entsprechende umzusetzende Maßnahmen zu erarbeiten, die benötigt werden, damit die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz eingehalten werden und dieser gewährleistet werden kann.